Rentenbesteuerung: Was zu beachten ist

Schon seit einiger Zeit ist die Besteuerung von Altersrenten in de Diskussion, und es könnte sich herausstellen, dass sie vom Obergericht verworfen wird. Darauf hat das BMF reagiert und den Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf anhängige Musterverfahren geändert. Die Änderung betrifft dieses Mal einen Hinweis im Hinblick auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung.

Sollte es dazu kommen, wird in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob die jeweilige Besteuerung rechtmäßig ist oder nicht. Hierbei obliegt dem Steuerpflichtigen der Nachweis.

Die Änderung wird nicht von Amts wegen erfolgt. Der Nachweis ist durch Vorlage von Unterlagen zu führen. Deshalb sollten weder Steuerbescheide noch Rentenbescheide oder weitere Schreiben zu diesem Thema weggeworfen werden.

Von Vorteil ist hierbei, dass Steuerbescheide vorläufig sind. Es muss also nicht jeder Steuerpflichtige einen gesonderten Einspruch einlegen, sondern die Festsetzung bleibt in dieser Frage offen. Allerdings ist wie stets bei Vorläufigkeitsvermerken zu prüfen, ob der jeweilige Sachverhalt vom Vorläufigkeitsvermerk abgedeckt ist.
Es ist bereits geraume Zeit strittig, ob die aktuelle Besteuerung der Renten verfassungsgemäß ist. Der BFH hat mit einer Entscheidung vom 19.05.2021 verschiedene Aspekte der Rentenbesteuerung aufgegriffen, aber grundsätzlich die Prüfung des Einzelfalls thematisiert. Die überzogene Belastung ist dabei - wie schon erwähnt - durch den Steuerpflichtigen nachzuweisen.
Zuerst erschienen in NFh Nr. 09/21




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.