Mindestlohn von € 12,- kommt

Die Parteien, die entschlossen sind, die nächste Bundesregierung zu stellen, SPD, Grüne und FDP, haben sich auf ein Programm geeinigt, das einen gesetzlichen Mindestlohn von € 12,- vorsieht. Er soll im ersten Jahr nach Regierungsbildung eingeführt werden. Im Anschluss daran wird die Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden. Bei den Mini- und Midi-Jobs soll es Verbesserungen geben: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, sollen abgebaut werden. „Wir erhöhen die Midijob-Grenze auf € 1.605,-.“ Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf € 520,- erhöht. Gleichzeitig werden Regularien angekündigt, die verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Das steht in dem Eckpunktepapier, das am Ende der Sondierungsphase erarbeitet wurden und der Redaktion von NFh vorliegt.

Die Erhöhung des Mindestlohns auf € 12,- wird das ganze Gehaltsgefüge in der Branche verändern, denn die Höhe des Mindestlohns ist auch Parameter für die Höhe der mittleren Einkommen. Es wird sich nicht umgehen lassen, die ebenfalls, prozentual mindesten um die Erhöhung des Mindestlohns, anzupassen. Das dürfte nicht spurlos an den Preisen vorübergehen, die im Gastgewerbe verlangt werden. Was das für die schon angeheizte Inflation bedeutet, lässt sich an den fünf Fingen abzählen. Das ist allerdings nur zu erwarten, wenn die Konjunktur anspringt, bleibt das aus, z.B. wegen nicht aufgehobener Corona bedingter Restriktionen, droht ein anderes, noch schlimmeres Szenario.




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