Betriebsschließungen rechtmäßig?

Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze sind im Freistaat Sachsen seit dem 19.11.21 geschlossen. Nicht zum ersten Mal, aber es war versprochen worden, dass es nicht wieder passiert, Nun ist es wieder passiert, weil impfen eben auch nicht gebracht hat, was zugesichert war. Wie versprochen, so gebrochen.

Ist dieser gravierende Eingriff in die Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen angesichts der nachgewiesenen geringen Infektionsrisiken in Beherbergungsbetrieben überhaupt gerechtfertigt? Der sächsische Landesverband im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hat erhebliche Zweifel, dass dies angemessen ist. Er unterstützt ein Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung. Es soll im Eilverfahren auf dem Rechtsweg Klarheit über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme schaffen. Angestrengt wird der Prozess von einem Verbandsmitglied in Eibenstock, ein Erholungsort im westlichen Erzgebirge. Der DEHOGA Sachsen unterstützt das Verfahren fachlich und finanziell.




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