Wie es mit 2G Plus weiter geht

Der bayerische Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands begrüßt die Beschlüsse des heutigen (11.01.22) Ministerrates in der bayerischen Staatskanzlei, eine 2G Plus-Regel im Gastgewerbe nicht umzusetzen. Präsidentin Angela Inselkammer: „Wir danken Ministerpräsident Markus Söder, dass er mit Augenmaß entschieden hat. Denn anders als in anderen Bundesländern sind in Bayern Schankwirtschaften, Bars, Clubs und Diskotheken bereits seit langem komplett geschlossen. Zudem sind in bayerischen Betrieben, ebenfalls im Gegensatz zu anderen Ländern, auch laute Musik und Tanzen verboten, darüber hinaus gelten bei uns mit die schärfsten Sperrzeitregelungen. Vor diesem Hintergrund, aber auch weil es nur bei einem Prozent aller entsprechenden behördlichen Kontrollen im Gastgewerbe Beanstandungen gab, stellte sich sehr wohl die Frage, ob 2G Plus einen infektiologischen Mehrwert gehabt hätte und damit verhältnismäßig gewesen wäre."

Im Gegensatz dazu, neigt die Landesregierung NRW dazu, 2G Plus einzuführen. Jedenfalls hat sich Hendrik Wüst auf der Bund-Länderkonferenz dafür ausgesprochen. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband tritt deshalb mit einem Protest an die Öffentlichkeit und lehnt diese Absicht in jedweder Form als Quasi-Lockdown ab.

Der Branchenverband verweist auf die wirtschaftlichen Konsequenzen: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass bereits die Einführung von 2G und die gestiegene Unsicherheit der Gäste tiefe Spuren in den Bilanzen der Betriebe hinterlassen haben. Große Teile des Jahresendgeschäfts sind weggebrochen, Liquidität vielerorts nicht mehr vorhanden. Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand.“

Von dem Protest des Dehoga-Landesverbands hat sich die Regierung in Düsseldorf nicht abhalten lassen, 2G Plus ab 13.01.22 einzuführen. Ausgenommen von der Testpflicht nach zwei Mal impfen sind diejenigen, die sich die dritte Spritze verabreichen ließen.

Die Regierung Sachsens hat sich nach der Bund-Länder-Konferenz dazu entschlossen, die Schließung von Hotels und Gastronomie aufzuheben. Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind mit der 2G Plus-Regel erlaubt. Gaststätten sollen bis 22 Uhr öffnen können. Im Innenbereich ist ein Nachweis von 2GPlus notwendig, im Außenbereich 2G. Diskotheken, Bars, Clubs und Saunen und Thermen bleiben geschlossen.




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