Nehmen und Geben in der Krise
Mit Eingriffen in die Regeln der Sozialen Marktwirschaft hofft die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP die krisenhaften Verwerfungen, welche der Ukraine-Krieg mit sich bringen, in die Schranken zu weisen. Neben den in der breiten Öffentlichkeit hinlänglich bekannten Maßnahmen kommen einige andere hinzu, auch solche, die nur mittelbar etwas mit den kriegerischen Ereignissen zu tun haben.
Thema ist z.B. die Einführung des im Koalitionsvertrag geplanten „Klimagelds“ Damit soll das Geld, das über das Modul „CO2-Preis“ abgeschöpft wird, an die Bevölkerung zurück gegeben werden. Das ist an sich schon eine merkwürdige Sache. Wenn man es zurück gibt, könnte man ja auf die Einnahme verzichten. Hintergrund ist die Meinung, die Abschöpfung würde etwas am Verbrauch ändern. Das ist so von der „Wissenschaft“ postuliert worden. „Möglichst" noch in diesem Jahr soll ein Auszahlungsweg gefunden werden. Dafür hat man die Steuer-ID im Blickfeld, um das Geld an die Frau oder an den Mann zu bringen. Mit dem Ausazhlungsbetrag sollen, wie erwähnt, staatliche Einnahmen aus dem CO2-Preis im Verkehrs- sowie Wärmebereich zurückgegeben werden. Der Preis steigt in den kommenden Jahren stetig an, damit steigen die Benzin- und Dieselpreise sowie Kosten fürs Heizen mit fossilen Energieträgern. Der Auszahlungsweg ist aber so komplex wie die Berechnung, wer wieviel bekommt.
Die Koalition verständigte sich außerdem auf Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Das soll auch dazu beitragen, die Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu verringern. Deshalb soll 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden - im Koalitionsvertrag war das bisher zum 01.01.25 vorgesehen. Es soll zudem der Rahmen dafür geschaffen werden, dass Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, ausgetauscht werden können. Außerdem soll eine große Wärmepumpen-Offensive gestartet werden. Das ist allerdings mehr als problematisch, weil Wärmepumpen einen erschreckend niedrigen Wirkungsgrad haben, das dafür benötigte Wärmemittel „klimaschädlich“ ist und das ganze nur einigermaßen funktioniert, wenn Niedrigtemperaturvorläufe möglich sind.
Ab 2023 soll im Wohnungsbau zudem der Effizienzstandard EH55 gelten. Verbraucherschützer begrüßten den Schritt im Grundsatz. Es sei aber ärgerlich, dass die Bundesregierung die Höhe der Unterstützung „völlig offengelassen" habe, hieß es vom Verbraucherzentrale Bundesverband, wie der jüngste Steuer-Newsletter aus dem Haus Haufe berichtet.
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