Gastgewerbe im Visier der Finanzkontrolle

Foto: Zoll

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 03. 06.22 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch und berichtet heute am 10.6.22 darüber.

Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der möglicherweise unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

Bei den beiden FKS-Standorten des Hauptzollamts Duisburg - Emmerich und Duisburg – wurden 32 Gastronomiebetriebe in Duisburg, Essen, Oberhausen und im Kreis Wesel im besucht.. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte auf folgende Verstöße:
- Nichteinhaltung des Mindestlohns,
- Beitragsvorenthaltung und –veruntreuung,
- Illegale Ausländerbeschäftigung und illegaler Aufenthalt,
- Leistungsmissbrauch,
- Sofortmeldeverstöße,
- Nichtführung von Stundenaufzeichnungen.

Der Zoll legt hat das Gaststättengewerbe im Auge, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden, heißt es abschließend.




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