Zinslast beim Finanzamt sinkt

Der Bundesrat hat am 08.07.22 dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zugestimmt. Darin wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a AO geregelt, d.h. der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird von 6% auf 1,8 % pro Jahr gesenkt und damit an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst.

Der neue Zinssatz gilt rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.19. Rechtskraft bekommt das allerdings erst, wenn es verkündet ist. Das ist noch nicht der Fall.




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