Strompreispreisbremse: Referenz-Zeitraum korrekturbedürftig

Der bayerische DEHOGA-Landesverband macht sich zum Sprecher von Hotel- und Gastrounternehmen, die bei der noch nicht endgültig finalisierten Strompreisbremse berücksichtigt werden und mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch haben. Hier soll ein Referenzzeitraum 2021 greifen. Dieser benachteiligt coronabetroffene Branchen, die wie das Gastgewerbe in 2021 rund 5 Monate im Lockdown waren. Nach dem Verband vorliegenden Unternehmensangaben lag der Energieverbrauch 2021 zwischen 20% und rund 35 Prozent unter dem Vorkrisenjahr 2019. Dieser Referenzzeitraum muss deshalb dringend, wie bei der Gaspreisbremse bereits erfolgt, korrigiert werden.

„Seien Sie versichert, dass unser Bundesverband den Korrekturbedarf bereits seit Wochen in den Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium sehr deutlich anmahnt. Wir erwarten die Klärung dieses Punktes und zahlreicher weiterer Fragen, die auch insbesondere Verbundunternehmen betreffen, in den nächsten Tagen“, teilt der Verband seinen Mitgliedern mit

Zur Erinnerung: nach vorliegenden Plänen sieht die Gaspreisbremse vor, dass diese für 80 % des geschätzten Jahresverbrauchs bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde liegt und ab März 2023 bis April 2024 gelten soll.




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