Mit Härte gegen illegale Beschäftigung

Mit welcher Härte gegen illegale Beschäftigung vorgegangen wird, erlebte am 11.05.23 eine Pizzeria in Bochum. Da überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund sie.

In der Küche arbeitete ein Mann aus Sri Lanka (38). Er hatte nur einen italienischen Aufenthaltstitel dabei. Damit hätte er sich als Tourist bis maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten können. Eine Erwerbstätigkeit wäre ihm nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet gewesen, diese Erlaubnis hatte er aber nicht.

Die Zöllner leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel ein. Der Mann, um den es ging, wurde vorläufig festgenommen und mittels Dolmetscher vernommen. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Seinen „Arbeitgeber“ erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu # 500.000 möglich, sagt das Zollamt.




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