Fristverlängerung Schlussabrechnung Corona-Hilfen
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte wird erneut, diesmal bis zum 31.10.23, verlängert (zuvor 31.08.23). Ursprünglich sollte die Einreichung bis zum 30.06.23 erfolgt sein. Das ist dem Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de des BMWK und des BMF zu entnehmen. Im Einzelfall ist eine Fristverlängerung bis zum 31.03.24 zu beantragen.
Die verlängerten Einreichungsfristen gelten für Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) und für Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV), nicht für die Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren seit längerem abschlossen sind.
Die Beantragung der weitergehenden Fristverlängerung hat auf den bekannten Online-Portalen zu erfolgen.
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