Letzter Aufruf, 7% Mehrwertsteuer beizubehalten

Guido Zöllick

In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz appelliert das Gastgewerbe an die Exekutive, an dem ermäßigten Steuersatz auf am Tisch servierte Speisen über den 01.01.24 festzuhalten. Das war bekanntlich vorgesehen, wurde dann allerdings von der Legislative verworfen, wie allgemein bekannt. Die Argumente für eine Beibehaltung sind stichhaltig. und vernünftig. Sich dagegen zu entscheiden ist eine politische Entscheidung. Politisch ist eben gelegentlich nicht vernünftig.

Hier der Wortlaut des Briefes

Berlin, 08. Dezember 2023
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wie bekannt wurde, wird der Bundestag den Haushalt 2024 nicht vor Jahresende beschließen. Die Steuererhöhung für Speisen in der Gastronomie tritt am 1. Januar 2024 automatisch in Kraft. Wir richten heute den eindringlichen Appell an Sie, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7% festzuhalten.

Viele Wählerinnen und Wähler haben auf Ihre Worte vertraut, als Sie vor der Bundestagswahl im September 2021 beim Bürgergespräch erklärten: „Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkt und das nochmal verlängert und ich will Ihnen gerne versichern, ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab.“

Wir appellieren an Sie, die wichtige gesellschaftliche Rolle der Gastronomie anzuerkennen und sich für die Fortgeltung der 7% einzusetzen. Die Steuererhöhung trifft insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, das kann Ihnen nicht gleichgültig sein.

Die Unternehmen werden die 19% sowie weitere steigende Kosten dem Gast in Rechnung stellen müssen. Die Steuererhöhung trifft unmittelbar unsere Gäste, besonders die vielzitierten Gering- und Normalverdiener!

Dramatische Umsatzeinbußen in der Branche und bei ihren Partnern sind die Folge. Jobverluste, Betriebsaufgaben, Insolvenzen sowie marode regionale Wirtschaftskreisläufe sind vorprogrammiert.

Der erwartete fiskalische Effekt von Mehreinnahmen mit einer Anhebung auf 19% wird genau ins Gegenteil umschlagen, weil durch Umsatzverluste die Erwartung von Mehreinnahmen nicht eintritt. Mindestens 12.000 Betriebe stehen laut DEHOGA-Umfragen vor dem sicheren Aus. Betriebe, die nicht mehr existieren, können auch keine Steuern zahlen.

Essen muss einheitlich mit 7% besteuert werden – egal ob und wie zubereitet und wo und wie verzehrt. Es ist völlig absurd, dass in Zeiten, in denen alle von Nachhaltigkeit und gesunder Ernährung reden, für das frisch zubereitete und auf dem Porzellanteller angerichtete Essen ab 1. Januar 2024 wieder 19% Mehrwertsteuer fällig werden, während für das verpackte Essen zur Mitnahme, To-Go oder Drive-In, die Essenslieferung sowie der Fertigsalat aus dem Supermarkt weiterhin 7% gelten.

Nicht ohne Grund ist der reduzierte Satz für Essen in der Gastronomie derzeit in 23 EU-Staaten Gesetz! So beweist die große Mehrzahl der EU-Staaten Respekt und Wertschätzung für das, was Restaurants und Cafés für Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Es kann nicht sein, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz in unserem Land als Subvention diskreditiert wird!
Unsere Restaurants, Gasthäuser und Cafés garantieren Lebensqualität und soziale Teilhabe. Attraktive Innenstädte und lebenswerte ländliche Räume, Tourismus und funktionierende regionale Wirtschaftskreisläufe gibt es nur mit uns. Wer Restaurants und Cafés als „nice to have“ bezeichnet, ignoriert die große wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische und vor allem gesellschaftliche Bedeutung unserer Branche.

Wir erwarten Wertschätzung für das, was die Gastgeber mit ihren Beschäftigten Tag für Tag für unser Land leisten. Vergessen Sie nicht die 16 Millionen Menschen, die täglich von Gemeinschaftsverpflegern und Caterern in Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Betriebskantinen abhängig sind.
Aus all diesen Gründen fordern wir Sie auf, dass Sie eine Fortgeltung der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7% durchsetzen.

Steuerfairness heißt, Essen einheitlich mit 7% zu besteuern.
Mit freundlichen Grüßen

(unterschrieben vom Präsidenten des DEHOGA, Guido Zöllick, allen seinen Stellvertretern und den Präsidenten der 17 Landesverbände)




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