Es darf wieder geraucht werden

Der Bayerische Landtag hat das Rauchen künftig in abgetrennten Nebenräumen erlaubt, bisher waren keine Ausnahmen zugelassen. Wirte von Lokalen, die weniger Grundfläche haben als 75 m2, können sich zum Raucherlokal erklären. Gestattet ist das Qualmen auch in Festzelten. Diese Regelung hatte die CSU bereits nach der verlorenen Kommunalwahl im März 2008 erlassen, allerdings bisher nicht gesetzlich festgeschrieben. Bedingung ist, daß die Zelte nicht länger als 21 Tage am Stück bewirtschaftet werden. Im neuen Gesundheitsschutzgesetz wird das Ende der Raucherklubs eingeläutet. Die sind nun verboten. Ob das Bestand haben kann, muß sich noch erweisen. Gegen das ganze Gesetz will die ÖDP ein Volksbegehren anstrengen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat die Partei schon 42 000 Unterschriften dafür gesammelt.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) mahnt Rechtssicherheit für einen längeren Zeitraum ein. „Das ständige Hüh und Hott in Sachen Rauchverbot müsse endlich ein Ende haben“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus und weiter: „Alles in allem ist das Thema Rauchverbot in der Gastronomie ein Paradebeispiel dafür, wie ein gesellschaftliches Problem auf dem Rücken unserer Wirte ausgetragen wurde. Und das konnte nicht gutgehen.“




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.