Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt!

Das sagt das BMF und kommentiert damit das vom Kabinett beschlossene Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Das Aktionsprogramm enthält ein Bündel an Maßnahmen, hierzu gehören z.B.
* Die Einführung einer Mitführungspflicht von Ausweispapieren bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in Branchen, die von Schwarzarbeit besonders betroffen sind. Zugleich soll auf die noch bestehende gesetzliche Mitführungspflicht des nicht fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises verzichtet werden.
* Damit korrespondieren soll eine bußgeldbewehrte Überprüfungspflicht des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer seine Ausweispapiere ordnungsgemäß mitführt. Nur soweit dies z.B. wegen fortlaufend wechselnder Einsatzorte nicht zumutbar ist, soll ein schriftlicher Hinweis des Arbeitgebers ausreichen.
* Die Einführung einer Sofortmeldung in den besonders von Schwarzarbeit betroffenen Wirtschaftsbereichen zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme. Gegenwärtig ist der Beginn einer Beschäftigung mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung zu melden. Dies führt dazu, daß bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit z.B. vorgebracht wird, der Betreffende sei erst sehr kurz beschäftigt und die Anmeldung werde innerhalb der gesetzlichen Frist noch erfolgen.
* Durch die Änderung der Abgabenordnung soll die Überprüfbarkeit von elektronischen Registrierkassen und Taxametern verbessert werden.
* Es werden dauerhafte Prüfungsstützpunkte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung auf einigen ausgewählten Großbaustellen eingerichtet.




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