„Restaurantampel“ trifft auf Ablehnung der Branche

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich in Bremen über eine „Restaurantampel“ verständigt. Sie soll die Kundschaft über die Sauberkeit von Restaurants und Gaststätten informiere. Die Verbraucherschutzminister forderten die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen, Man beruft sich dabei auf einen „ Verbraucherwunsch“.

Hintergrund: Nach den Vorgaben soll es es im Eingangbereich der Restaurants einen Steifen geben, der von rot bis grün in Schattierungen reicht, anhand dessen, sich die Eintretenden darüber informieren können, wie es um Sauberkeit und Hygiene beistellt ist. Dabei ist das Gastgewerbe quasi ein Versuchskaninchen. Später sollen alle Betriebe, die Lebensmittel abgeben. entsprechend gekennzeichnet werden. Dafür ist eine Kontollinstanz aufzubauen, die in den Kommunen angesiedelt ist. Das Kontrollergebnis ist immer eine Momentaufnahme, und da der Kontrolleur kommt, ohne sich anzumelden, kann er natürlich auch erscheinen, wenn es hoch her geht und nicht jede Pfanne schon gespült ist, "Es ist bedenklich, dass beim geplanten Ampel-Konzept der Gastronom keinen Anspruch auf eine zeitnahe Regelkontrolle oder eine Nachkontrolle hat. So darf nicht sein, daß nach Beseitigung aller festgestellten Mängel eine Negativbewertung im Eingangsbereich den Betrieb jahrelang als schlecht geführt deklariert, auch wenn er hygienisch einwandfrei ist. Das ist unverhältnismäßig und setzt die Existenz des Unternehmens aufs Spiel", sagt Ernst Fischer, der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands. Aufgrund der personellen Ausstattung der Behörde ist zu befürchten, daß weder eine flächendeckende noch zeitnahe Nachkontrolle sichergestellt werden könne.
Man muß sich nur die Bürokratie vorstellen, die hierfür aufgebaut werden muß, um die Abneigung der gastgewerblichen Verbände gegenüber dem Vorhaben zu verstehen.

Auch die Landesverbände des Dehoga laufen Sturm gegen die Absichten. „Hier geht es mitnichten um die Umsetzung von Verbraucherwünschen“, stellt der Präsident des Landeverbands Bayern, Ulrich N. Brandl unmissverständlich fest, „… Uns sind keine Wünsche von Gästen bekannt, die sich nach einer Ampellösung sehnen. Darüber hinaus ist es für mich völlig unverständlich, daß einmal mehr die vermeintliche Lösung eines Problems, das seinen Ursprung in Skandalen der Lebensmittelindustrie hatte, auf dem Rücken unserer Gastronomen ausgetragen wird“, betont Brandl und wirft die Fragen auf: „Wo ist die Ampel für Metzger, Bäcker und den Lebensmittelhandel? Wieso soll sie für diese Branchen erst später umgesetzt werden, womöglich erst dann, wenn das neue Gesetz neue Probleme aufgeworfen hat und in der ursprünglichen Form gar nicht umgesetzt werden kann? Und wer soll die Kosten für diesen bürokratischen Irrsinn tragen?“

"Die Ängste zahlreicher Gastronomen sind groß, durch ein weniger gutes Ergebnis Gäste und Umätze zu verlieren." Vor diesem Hintergrund lehnt der Päsident des Dehogas die geplante Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet ab. "Das Internet vergißt nichts. Es ist bekannt, daß eine negative Bewertung, wenn sie sich erst einmal im Netz verbreitet hat, kaum mehr entfernt werden kann," sagt Fischer

Bayern war übrigens das einzige Bundesland, das sich dem Ansinnen verschloß eine „Restaurantampel“ einzuführen, allerdings ohne Erfolg.




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