Was sich bei der Unfallversicherung ändert

Der Bundesrat
hat die Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung gebilligt. Für Arbeitgeber kommt es ab Januar 2009 zu wichtigen Veränderungen.
Die Reform hat aber keinerlei Auswirkungen auf die Leistungen für die Versicherten. Dieser Bereich wurde komplett ausgeklammert, da zwischen den Interessengruppen kein Konsens zu erzielen war. Die gesetzlichen Bestimmungen treten offiziell zum 01.10.08 inkraft, wobei alle für Arbeitgeber relevanten Auswirkungen erst zum 01.01.09 oder später wirksam werden.
Die wichtigsten Neuerungen: Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes“ kam die Ansicht auf, Arbeitszeit sei akribisch zu ermitteln, was nur mit Hilfe einer „Stechuhr“ möglich ist, wie sie in der Industrie üblich ist. Wie die BGN hierzu mitteilt, wird es eine Pflicht, die „Stechuhr“ einzuführen, nicht geben. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt Arbeitgebern einen pragmatischen Umgang mit der Änderung bei den Meldepflichten. Das heißt: „Legen Sie der Ermittlung der Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer dasselbe Verfahren zugrunde, mit dem Sie bisher auch die Arbeitsstunden für das gesamte Unternehmen ermittelt haben.“
Der Lohnnachweis entfällt ab 2012. Er wird ersetzt durch das erweiterte Meldeverfahren, das bereits ab kommendem Jahr Pflicht wird: Der Arbeitgeber übermittelt die Daten zur Unfallversicherung künftig mit der Jahresentgeltmeldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag – also für jeden seiner Beschäftigten. Die Entgeltmeldung wird dazu um sechs Felder erweitert, in denen der Arbeitgeber für den Beschäftigten angibt:
- die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der BG
- die Betriebsnummer der BG,
- die vom Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden,
- das an den Mitarbeiter gezahlte versicherungspflichtige Entgelt,
- und die Gefahrtarifstelle, der der Mitarbeiter zuzuordnen ist (zwei Felder).
Diese Meldung wird auch dann fällig, wenn der Mitarbeiter abgemeldet wird oder z. B. beim Wechsel der Krankenkasse. Außerdem ist mit dem zweiten „Mittelstandsentlastungsgesetz“ die Betriebsprüfung zur Unfallversicherung von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die Rentenversicherung übergegangen. Diese prüft künftig, ob der Arbeitgeber die korrekten Daten zur Unfallversicherung angegeben hat. Die Rentenversicherung möchte diese Daten arbeitnehmerbezogen verarbeiten und prüfen, wie alle anderen Sozialversicherungsdaten auch.
Die Neuregelung bedeutet vor allem mehr Bürokratie. Davor haben die Berufsgenossenschaften öffentlich und nachdrücklich gewarnt. Der Normenkontrollrat hat zwar ermittelt, welche Bürokratiekosten durch das Erstellen des Lohnnachweises entstehen. Er hat aber nicht berücksichtigt, welche Aufwendungen verursacht werden, wenn der Lohnnachweis entfällt und die Daten auf anderem Wege übermittelt werden. Das sind z.B. Personalkosten und ein Verlust an Flexibilität: Ist ein Mitarbeiter in mehr als einer Gefahrtarifstelle beschäftigt, so muß der Arbeitgeber eine oder mehrere zusätzliche Meldungen erstellen. Brancheninterne Lösungen, um das Verfahren zur Zuordnung der Lohnsumme zu Gefahrtarifklassen zu vereinfachen, gibt es nicht mehr. Es ist eine neue Software für die Lohnbuchhaltung anzuschaffen, die über das Modul für die Unfallversicherung verfügt.
Das Insolvenzgeld hat die Beiträge zur Berufsgenossenschaft in den vergangenen Jahren mächtig aufgebläht. Künftig zieht’s die Krankenkasse ein, aber weniger wird es deshalb wahrscheinlich nicht. Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz wird das Insolvenzgeld künftig auf das rentenversicherungspflichtige Entgelt erhoben. Der Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt. Der Beitrag zum Insolvenzgeld wird ab 2009 mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen der Krankenkassen überwiesen.
Insolvenzgeld erhalten Arbeitnehmer bekanntlich im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers als Ausgleich für offene Entgeltansprüche. Auf diese Art und Weise kann sich der Arbeitgeber auf der Suche nach einer Lösung seiner prekären Situation erst einmal entlasten. Die Arbeitskosten werden quasi sozialisiert. Arbeitnehmer erhalten ihre Löhne von den Agenturen für Arbeit. Bisher hatten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das Insolvenzgeld eingezogen, quasi als Inkassostellen der Bundesagentur




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