Mobilmachung gegen Bevormundung

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) läuft Sturm gegen die bürokratischen Pflichten, die sich aus dem Mindestohngesetz ergeben. Im Fokus der Kritik stehen nicht die € 8,50 und damit verbundene Personalkostensteigerungen. Der Unmut ist so groß, daß am Montag, dem 20.04.15, erstmalig seit 1999 wieder auf die Straße gegangen wurde.

Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Geboten sind jetzt zeitnah Korrekturen durch die Bundesregierung, um die unnötige Gängelung unserer kleinen und mittelständischen Betriebe schnellstmöglich zu beenden.“

Um die Zahlung des Mindestlohns zu kontrollieren, muß bekanntlich seit 01. 01.15 bis zu einer Verdienstgrenze von € 2 958,- aufgezeichnet werden, wie lange gearbeitet wird. Wer diese Summe verdienen will, muß bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro 348 Stunden arbeiten. „Das hat nichts mit der Realität in unseren Betrieben zu tun“, so Fischer. „Nein, hier stellt der Gesetzgeber unsere gesamte Branche unter Pauschalverdacht.“ (Gemeint ist, daß diese Regelung etwas ist, was ein „Überstundenzuschlagsdurchsetzungsgesetz“ leisten müßte (siehe NFh Nr. 02/15, S. 1).

Bei Restaurants und Hotels handelt es sich häufig um Familienunternehmen. Es widerspricht dem Selbstverständnis familiären Miteinanders, daß die Aufzeichnungspflicht auch für Ehepartner, Kinder und Enkel gilt. Auch die Anrechnung von Kost und Logis zum amtlichen Sachbezugswert sollte weiterhin uneingeschränkt möglich sein, so der Verband. Zudem verhindert die Arbeitszeitkontenregelung ganzjährige Beschäftigung in Saisonbetrieben – zum Nachteil von Arbeitnehmern und Betrieben.

Besonders groß ist die Verärgerung über das nicht neue, aber neu in den Fokus gerückte Arbeitszeitgesetz. Dieses sieht eine tägliche Höchstarbeitszeit von im Regelfall acht Stunden vor. Diese kann auf maximal zehn Stunden verlängert werden. „Wenn die Hochzeit in der Nacht länger dauert als geplant oder eine Reisegruppe staubedingt später anreist, muss in konkreten Fällen länger als zehn Stunden gearbeitet werden dürfen“, erklärt der Präsident. „Drakonische Bußgelder bei Verstößen gegen die Höchstarbeitszeit jedenfalls kriminalisieren ordentliche Unternehmer, die lediglich Gästewünsche erfüllen.“

Außerdem werde die Höchstgrenze von zehn Stunden ebenso von Mitarbeitern, die sich am Abend nach ihrer Arbeitszeit im Erstjob etwas dazuverdienen wollen, als Bevormundung empfunden. „Wer mehr arbeiten will, sollte dies auch dürfen“, so Fischer.

Für den Verband ist daher eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit dringend geboten. In einem neuen Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes könnte zum Beispiel festgelegt werden, dass unter bestimmten klar definierten Voraussetzungen ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit möglich ist. Dabei gehe es explizit nicht um eine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit und schon gar nicht um unbezahlte Mehrarbeit. Der volljährige Mitarbeiter könnte dieser Mehrarbeit in jedem Einzelfall schriftlich zustimmen.

Am 20.04.15 sind in München nach Aufruf des Dehoga-Landesverbands Bayern 5 000 Wirte und Hoteliers gegen Bürokratie und Dokumentationswahn auf die Straße gegangen. Die nächste politische Großkundgebung, die des Landesverbands Baden-Württemberg, wird für den 27.04.15 in Stuttgart mit rund 4 000 Teilnehmern angekündigt.




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