Wo andere Urlaub machen: Im Ruhestand ins Ausland
Viele Deutsche träumen davon, in ihr Lieblingsurlaubsland auszuwandern und beispielsweise den Ruhestand dort komplett oder teilweise zu verbringen. Der Wunsch wird umso größer, wenn Deutschland wieder mit schlechtem Wetter zu kämpfen hat. Oft genügt ein Blick aus dem Fenster und plötzlich keimt dieser Wunsch wieder auf. Viele Bundesbürger träumen nicht mehr davon, sondern haben ihr Vorhaben, im Alter auszuwandern, in die Tat umzusetzen.
So lassen sich etwa 230.000 deutsche Ruheständler ihre Rente im Ausland auszahlen - mehr als die Hälfte davon in EU-Staaten. Am häufigsten wandern deutsche Senioren laut der Deutschen Rentenversicherung in die Schweiz, USA und Österreich aus. Danach folgen Spanien, Frankreich, Kanada und Australien. Beobachtungen des BDAE zufolge zieht es auch immer mehr ältere Leute nach Thailand oder Vietnam. Der Grund: Die deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland machen ein angenehmes Leben auch mit einer schmalen Rente möglich – das alles bei einem milden Klima und in schöner Umgebung. Mit durchschnittlich 919 Euro gehört Thailand vor den Philippinen (781 Euro) und Indonesien (734 Euro) zu dem Land, in dem die Kassen die höchste Rente überweisen.
Deutsche Rente wird in jedes Land ausbezahlt
Erfreulicherweise wird die gesetzliche Rente im Prinzip in alle Länder der Welt überwiesen. Rentner müssen nur damit rechnen, eventuell entstandene Zusatzkosten durch den Wechselkurs oder Auslandsüberweisungen selbst zu tragen. Die Riester-Rente stellt allerdings einen Sonderfall dar, da diese Art der privaten Altersvorsorge vom deutschen Staat gefördert wird. Wer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums lebt, muss die erhaltene Förderung zurückzahlen.
Nicht erfasst in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung sind jene Rentner, die mehrere Monate im Jahr – vorzugsweise in den Wintermonaten - in den Süden reisen und ihre Rente aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland behalten. Zugvögel werden sie im Volksmund gerne genannt und von vielen überdies beneidet. Leben sie doch dort, wo andere sonst nur Urlaub machen. Was in der öffentlichen Berichterstattung aber kaum thematisiert wird, ist die Tatsache, dass ein Großteil der deutschen Auslandsrentner wieder nach Deutschland zurückkehrt. Der Grund dafür ist so simpel wie existenziell: Die Gesundheit und ihre Absicherung. Spätestens wenn ein Ruheständler ernsthaft oder dauerhaft krank wird, entscheidet er sich für den sichereren Heimathafen und bricht die Auswanderung ab, wissen die Auslandsexperten vom BDAE.
Krankwerden im Ausland oft besonders teuer
Die allermeisten haben sich den Krankheitsfall im Gastland anders vorgestellt – weniger kompliziert und kostenintensiv. Im Vertrauen darauf, dass sie eine ebenso gute Versorgung wie in Deutschland haben werden, gehen sie nur mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (das ist die Rückseite der Krankenversicherungskarte) im Gepäck ins Ausland. Das Problem ist jedoch, dass die Karte nur dazu berechtigt, dieselben Leistungen im (EU-) Ausland zu beanspruchen wie die Einheimischen. Und diese weichen sehr stark von denen im Heimatland ab. So kennen viele europäische Länder keine freie Arztwahl, versorgt wird man nur in staatlichen Krankenhäusern, verbunden mit sehr langen Wartezeiten. Wer sich von privaten niedergelassenen Ärzten behandeln lässt, wird auch entsprechend behandelt, nämlich als selbstzahlender Privatpatient. Die Kosten erstattet die GKV in der Regel nicht zurück. Viele Ärzte in staatlichen Kliniken erkennen überdies die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht an, zu lange dauert ihnen der Erstattungsprozess. Sehr häufig ist dies etwa der Fall in spanischen Gesundheitseinrichtungen.
Hinzu kommt, dass die GKV den Krankenrücktransport ins Heimatland nicht bezahlt. Es ist schon mehr als einmal vorgekommen, dass Rentner auf Transportkosten in Höhe von 10.000 bis 40.000 Euro sitzengeblieben sind. In besonders schlimmen Fällen lagen deutsche Patienten sogar im Koma und konnten aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes nicht nach Hause zu ihren Angehörigen transportiert werden. Deshalb sollte jeder, der für kurze oder längere Zeit ins Ausland geht mindestens eine Reiseversicherung abschließen. Aber Obacht: Noch bieten die meisten Anbieter nur einen begrenzten Schutz im Jahr. Auch wenn es sich um Jahrespolicen handelt, so ist die Versicherbarkeit in der Regel nur auch sechs bis acht Wochen begrenzt. Diese gelten kumulativ, also anhäufend. Deshalb sind sie mit Jahresbeiträgen von durchschnittlich sechs bis 20 Euro auch so günstig. Bemerkt ein Versicherer, dass ein Kunde die Versicherung öfter in Anspruch nimmt als vertraglich vereinbart oder für geplante Eingriffe verwendet (Reiseversicherungen gelten nämlich nur für plötzliche auftretende Krankheiten oder medizinische Notfälle), so ist der Schutz passé. Ein solches Szenario hat schon manch einen Auswanderer im Ruhestand in den finanziellen Ruin getrieben.
Risiko Eintrittsalter beim Auslandsversicherungsschutz
Rentner, die es temporär oder sogar für immer ins Ausland zieht, sollten niemals ohne eine private Auslandskrankenversicherung das Land verlassen. Das größte Problem hierbei ist jedoch, dass es kaum Anbieter gibt, die Personen ab einem Alter von 67 Jahren versichern. Zu groß ist das Risiko, dass sie zu hohe Kosten verursachen. Wer also bereits vor dem Ruhestand plant, ins Ausland auszuwandern, sollte möglichst vor dem Renteneintrittsalter eine entsprechende Police abschließen und notfalls in den sauren Apfel beißen und Beiträge zahlen, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ohne eine Krankenversicherung an Bord ist der Traum vom Ruhestand unter Palmen schneller ausgeträumt als man sich vorstellen kann. Der BDAE bietet spezielle Auslandskrankenversicherungen für Teil- und Vollzeitruheständler an, deren Beiträge einigermaßen erschwinglich sind.
Deutsche Pflegeversicherung leistet nur bedingt
Und noch etwas sollten sich potenzielle Auslandsrentner unbedingt vergegenwärtigen: Wer im Ausland zum Pflegefall wird, hat außerhalb der Heimat kaum Anspruch auf Sachleistungen, da grundsätzlich gilt, dass man nur solche Sachleistungen beanspruchen kann, die man auch nach dem Recht des Aufenthaltslandes bekommen würde. Da kaum ein anderer Staat als Deutschland ein solch ausgeprägtes Pflegesystem hat, gibt es andernorts praktisch keinen Anspruch auf Sachleistungen. Lediglich das Pflegegeld wird weiterhin gewährt. Dies allerdings nur, wenn der Aufenthalt eines Betroffenen in einem EU- oder EWR-Staat sowie in der Schweiz ist. In allen anderen Ländern haben Pflegebedürftige nur maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf Geldleistungen. Hinzu kommt, dass die Sachleistungen nach dem Recht des Aufenthaltslandes auf das Pflegegeld angerechnet werden. Dies wiederum kann zu einer Kürzung oder den kompletten Wegfall des Pflegegeldes führen.
Und noch ein Problem kommt auf ausgewanderte Ruheständler zu: Wer länger als acht Jahre im Ausland lebt und keine Beiträge in die Pflegeversicherung gezahlt hat, dem gewährt der Staat auch nach der Rückkehr nach Deutschland keinerlei Anspruch auf irgendwelche Leistungen im Pflegefall. Wer dies vermeiden möchte, sollte zwingend eine Anwartschaftsversicherung für die Pflegeversicherung abschließen, um den Anspruch auf Leistung aufrecht zu halten.
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