Die Arbeitsgerichte

werden zunehmend durch Klagen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) belastet. Auffallend sind dabei Klagen von sogenannten AGG-Hoppern, die sich hundertfach auf Stellen bewerben und dann die Firmen bei Ablehnung verklagen, sagt Joachim Vetter, Vorsitzender des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Das AGG war bekanntlich 2006 als Umsetzung einer EU-Richtlinie inkraft getreten und soll Diskriminierungen im Arbeitsleben beispielsweise wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung verhindern.
Es kann die Formulierung „Unternehmen sucht eine junge Bedienung“ ausgenutzt werden, sich zu bewerben und dann bei Ablehnung dagegen zu klagen. Viele dieser Fälle kommen erst gar nicht vor Gericht, weil sie außergerichtlich gegen einmalige Zahlungen geregelt werden, sagen Experten.
Wie gleichzeitig bekannt wird, lehnen die Bundesländer einen Vorstoß der EU-Kommission ab, die Antidiskriminierungsvorschriften noch weiter auszudehnen. Zu einem entsprechenden Vorschlag gab der Bundesrat eine ablehnende Stellungnahme ab. Nach den EU-Vorstellungen soll der Diskriminierungsschutz auf das Zivilrecht ausgeweitet werden. Dies beträfe Systeme der sozialen Sicherung, das Bildungswesen, Versicherungsverträge und weitere sensible Bereiche.




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