Der DEHOGA moniert das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz behindert die Gastronomie, und das seit 2015. Arbeitnehmer dürfen seitdem nur noch acht Stunden am Tag arbeiten, in Ausnahmefällen zehn. Und wer wie lange arbeitet, das ist aufzuzeichnen. Das hat 54,2 Prozent der Betriebe der Gastronomie und Hotellerie veranlaßt, ihre Öffnungszeiten zu reduzieren, ergab eine großangelegte Branchenumfrage, an der sich bundesweit mehr als 6000 Betriebe beteiligten. 50,4 Prozent der Betriebe haben ihr Leistungsangebot (Küchenzeiten, Speiseauswahl, Veranstaltungen, Mittagstisch, Catering) eingeschränkt und 32,5 Prozent ihre Ruhezeiten verlängert.

Beispiele: Wenn eine Hochzeit länger dauert als geplant, sich der Reisebus verspätet oder der Sommerabend zum Verweilen im Biergarten einlädt, kommen die Betriebe in die Bredouille. Wer dann die Beschäftigen länger arbeiten läßt, macht sich strafbar. Das Arbeitszeitgesetz widerspricht nicht nur Gäste- und Unternehmerwünschen, sondern auch dem ausdrücklich Wunsch von Arbeitnehmern. Mitarbeiter, die gerne länger, aber dafür an weniger Arbeitstagen arbeiten wollen, dürfen das nicht, ebensowenig Minjobber, die sich etwas hinzuverdienen wollen.

Der DEHOGA schlägt vor, dies zu ändern und sagt, die europäische Arbeitszeitrichtlinie erlaube es, Arbeitszeiten flexibler auf die Woche aufteilen zu können und fragt, warum stellt sich Berlin quer? Gleichzeitig verweist er auf seine Kampagne, um sich Gehör und Aufmerksamkeit zu verschaffen.

http://www.wochen-arbeitszeit.de




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