Evakuierungshelfer einweisen

Eine Geschäftsidee privater Schulungsanbieter verunsichert z. Zt. so manchen Arbeitgeber: Angeboten wird Betrieben Kurse, in denen Beschäftigte zu Evakuierungshelfern ausgebildet werden, kostenpflichtig versteht sich. Ist das sinnvoll? Die Brandschutzexperten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sagen „Nein“.

BGN-Brandschutzexperte Gerhard Sprenger erklärt: Natürlich sollen Arbeitgeber sich Gedanken zur Evakuierung ihrer Betriebsstätte(n) machen, genauso wie sie Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz treffen. Sie haben sich also darum zu kümmern, daß im Notfall alle in der Betriebsstätte sofort alarmiert werden, und daß alle wissen, wie sie sicher nach draußen gelangen. Über die bekannten Flucht- und Rettungswege bis hin zur Sammelstelle.

Sprenger empfiehlt, den Evakuierungsablauf im Rahmen einer betrieblichen Unterweisung zu trainieren. Sinnvoll sei zudem, Mitarbeiter zu benennen, die im Notfall an Aufzügen und Treppen Anweisungen geben. Bei jeder Evakuierung ist ach zu beachten, daß Kunden, Besucher und auf Hilfe angewiesene Beschäftigte Unterstützung brauchen. Auch diese Hilfe muss sichergestellt werden. Sprenger: „All das geht in der Regel ohne spezielle kostenpflichtige Ausbildung zum sogenannten ‚Evakuierungshelfer‘.“
DGUV-Information mit Stellungnahme der Brandschutzexperten: www.bgn.de, Shortlink = 1570

Ansprechpartner für Fachfragen: Gerhard Sprenger, 
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Telefon: 0621 4456-3474
, mobil: 01525 6773474
, eMail:gerhard.sprenger@bgn.de.




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.