Öffentlicher Zuschuß für Energieberatung
Energieberater werden jetzt mit öffentlichen Mitteln gefördert. Ab 01.12.17 können die Mittel für „Energieberatung für Wohngebäude“ und „Energieberatung im Mittelstand“ bei entsprechender Qualifikation beantragt werden. Eine Energieberatung und die energetische Sanierung dürfen fortan zudem vom selben Handwerks- oder Baubetrieb geleistet werden, sollten Kunden dies wünschen. Zuvor war das nicht möglich, lediglich ihrer beruflichen Tätigkeit nach unabhängige Energieberater ohne wirtschaftliches Eigeninteresse wie Architekten, Ingenieure oder Handwerker ohne eigenen Betrieb konnten einen Antrag auf staatlichen Zuschuß stellen.
Eine qualifizierte Beratung bildet Grundlage für energieeffiziente Gebäudesanierungen und Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien. Sie trägt dazu bei, daß Energie- und Klimaziele erreicht werden können. Angesichts der rund 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland, circa 14 Millionen davon sind Ein- und Zweifamilienhäuser, liegen die großen Potenziale für Energieberatung noch weitgehend brach. Die geförderten Energieberatungen stagnieren auf einem niedrigen Niveau.
Auch bei der „Energieberatung im Mittelstand“ stagniert die Zahl der Energieberatungen auf niedrigem Niveau. Unternehmen können im Schnitt 30 % ihres Energieverbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen einsparen. Ein qualifizierter Energieberater prüft systematisch die Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen und informiert Immobilienbesitzer und Unternehmen, welche Einsparpotentiale es wo gibt und mit welchen Maßnahmen sie langfristig ihre Energiekosten senken können. Weiterhin erklärt der Energieberater die Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen. Die Anforderungen an die Qualität einer objektiven und neutralen Energieberatung bleiben mit der Ausweitung des Angebots an förderfähigen Energieberatern erhalten: Der Berater hat eine Grundqualifikation (z.B. Ingenieur oder Handwerksmeister) und eine Weiterbildung zum Energieberater nachzuweisen.
Für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ übernimmt das BMWi 60% der förderfähigen Kosten, maximal € 800,- für Ein- und Zweifamilienhäuser und € 1 100,- für Mehrfamilienhäuser. Bei der „Energieberatung im Mittelstand“ gibt das BMWi bis zu 80% Zuschuß zu den Beratungskosten, die exakte Höhe hängt von den Energiekosten des Unternehmens ab.
Interessierte finden die zugelassenen, antragsberechtigten Energieberater z.B. in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei https://www.energie-effizienz-experten.de.
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