Unternehmesgründungen werden leichter

Das jetzt verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) wird die Gründung leichter und schneller machen und eine Alternative zur Limited sein. Es kann eine sog. Ein-Euro-GmbH ohne Mindeststammkapital gegründet werden. Dann dürfen Gewinne anschließend höchstens zu 75 % ausgeschüttet werden; den Rest muß sie ansparen, bis sie das Mindeststammkapital einer normalen GmbH erreicht hat. Dann kann sie sich freiwillig in eine normale GmbH umwandeln. Bis dahin handelt es sich um eine nach § 5a GmbHG haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft.
Gesellschafter können individueller über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen. Statt - wie ursprünglich vorgesehen - eine Stammeinlage von mindestens € 100,- zu zeichnen, welche durch 50 teilbare Einheiten hat, muß jeder Geschäftsanteil nur noch auf einen Betrag von mindestens € 1,- lauten. Für unkomplizierte Standardgründungen werden zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle zur Verfügung gestellt. Die Vereinfachung wird vor allem durch die Zusammenfassung von Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste bewirkt. Dies ist bei Bargründung mit höchstens drei Gesellschaftern möglich.
Zudem wurden die Eintragungszeiten beim Handelsregister verkürzt und Handwerks-, Restaurantbetriebe sowie Bauträger können ohne gewerberechtliche Genehmigung ins Handelsregister eingetragen werden. Bei der Gründung von Ein-Personen-GmbHs wird auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen verzichtet, sofern das Gericht keine erheblichen Zweifel hat, ob das Kapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde. Bei Sacheinlagen wird die Werthaltigkeitskontrolle darauf beschränkt, ob eine nicht unwesentliche Überbewertung vorliegt.
Hinweis
Bei diesen Erleichterungen ist zu erwägen, statt Einzelunternehmen eine GmbH zu gründen oder das bestehende Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Hierbei spielt auch der ab 2008 auf 15 % gesunkene Körperschaftsteuersatz im Vergleich zur individuellen Einkommensteuerprogression von bis zu 45 % (zzgl. Reichensteuer) eine Rolle. Die Entscheidung hängt dabei von vielen zivil- und steuerrechtlichen Fragen ab, ohne Beratung durch einen Experten sollte hier allerdings nichts unternommen werden.
Quelle: Haufe online Redaktion




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