Kneipen wären zu öffnen gewesen

Das bayerische Wirtschaftsministerium hätte beinahe das lang erwartete Öffnen von Schankwirtschaften (Kneipen) im Freistaat ermöglicht, entsprechend war der Landesverband des Deutschen Hotel-und Gaststättenverbands dazu in einen Schreiben, das auch die Auflagen dafür artikulierte, informiert worden und dieser teilte das seinen Mitgliedern umgehend mit. Auch mit Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen könne so verfahren werden.

Wen das betraf, der freute sich zu früh.

Die Erlaubnis wurde flugs widerrufen. Die Bayerische Staatskanzlei hat das Schreiben des Ministeriums an den Verband für gegenstandslos erklärt. Somit hat die Staatskanzlei den Hoffnungen widersprochen, dass es eine Verbesserung der Situation von Kneipen und Diskotheken in der Corona-Krise geben könne. Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann sagte gegenüber dpa: „Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen - auch durch die Hintertüre gibt es keine Öffnung. Es wird da keine Tricksereien geben. Es hat sich nichts geändert".




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