Gastgewerbe fordert staatliche Eingriffe

Angela Inselkammer

Als letztes Bundesland gibt Bayern mit Wirkung vom 19.09.20 Schankwirtschaften wieder die Möglichkeit der Gastwirtschaft. Das hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seinem Bericht aus der Kabinettssitzung verkündet. DEHOGA-Bayern Präsidentin Angela Inselkammer zeigt sich erleichtert.

Für Schankwirtschaften (Kneipen) gelten die gleichen Bedingungen wie bei Speisewirtschaften, einschließlich des dort geltenden Tanzverbots; ergänzend gilt, dass in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss (also keine Thekenbewirtschaftung), in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist und sich jede Person einzeln registrieren muss. „Dieser Schritt war überfällig, ähnliche Regelungen in anderen Ländern haben bewiesen, dass entsprechende Regelungen ohne Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen funktionieren“, so Inselkammer, Wie gleichzeitig bekannt wurde, hat das Kabinett beschlossen, dass durch die örtlichen Behörden in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot verhängt werden kann, wenn sie sich in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis befinden, in dem der 7-Tages- Frühwarnwert die 50 überschreitet.

Der Gaststättenverband nimmt das zum Anlass, darauf hinzuweisen, wie schwierig die Lage für die Gastronomie ist. Die Tagungs- und Stadthotels, die Eventcaterer und Diskothekenkämpfen ums Überleben. 59 % aller gastgewerblichen Unternehmer im Freistaat bangen um ihre Existenz, wie eine Umfrage ergab. Die Betriebe erlitten von März bis August Umsatzeinbußen von 56 %.

Auch im August lagen die Umsätze immer noch 40 % unter den Vorjahreswerten. Bezogen auf das Gesamtjahr rechnen die bayerischen Betriebe mit Umsatzverlusten von 50 %. Dabei gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Betrieben in Ferienorten und in Städten. Urlaubshotels und Ausflugsrestaurants insbesondere mit Terrassen und Biergärten verzeichneten eine gute Nachfrage.

Aber:insgesamt sind 5,9 % der gastgewerblichen Betriebe laut der Umfrage noch nicht wieder geöffnet. Dazu zählen neben Discotheken und Clubs auch kleinere Kneipen und Bars, bei denen sich aufgrund der Abstandsgebote die Öffnung nicht rechnet.

Die dramatischen Auswirkungen der Corona-Krise belasten auch den gastgewerblichen Arbeitsmarkt. „Bis Mitte April, zum Höhepunkt der Krise, wurde für 80 % der Mitarbeiter Kurzarbeit angezeigt“, berichtet Inselkammer. Dabei erweise sich die Kurzarbeit als „wertvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument“, um Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen.

Akuten Handlungsbedarf sieht der Verband im Miet- und Pachtrecht. „Es ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel eine Pension, die krisenbedingt nur zu 20 % ausgelastet ist, unverändert die Pacht zu entrichten hat, die sie bei voller Auslastung entrichten muss“, sagt die Präsidentin. Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächter und Pächter. Mit einer gesetzlichen Klarstellung, dass die Covid-19-Pandemie eine erhebliche Störung der Geschäftsgrundlage darstellt, die zur Pachtminderung berechtigt, würden auch große institutionelle Eigentümer gezwungen, sich an den Verhandlungstisch zu setzen, schlägt sie vor. „Wenn wir jetzt nicht handeln, werden es viele Betriebe nicht aus dieser Krise schaffen und für immer verschwinden. Dies würde unsere „Gastgewerbelandschaft“ langfristig dramatisch verändern und würde einen massiven Verlust darstellen.“

Das bayerische Gastgewerbe hat mit 447.000 Beschäftigten und 40.000 Betrieben nicht nur eine große wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch eine hohe gesellschaftliche Relevanz.




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