Überbrückungshilfe wirtschaftsfreundlicher

Das Wirtschaftsministerium hat sich einsichtig gezeigt. Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Bedingungen, zu denen sie beantragt werden können, wirtschaftsfreundlicher gestaltet. Wie der bayerische Landesverband des DEHOGA seinen Mitgliedern mitteilt, gibt es nun höhere Förderbeträge für kleine und Kleinstunternehmen. Zudem wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal € 15.000 komplett gestrichen.

Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie z. B. die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Wer seinen Betrieb zwar wieder geöffnethat, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren muss, kann - wenn der Umsatzverlust 30 % gegenüber Vorjahr beträgt, auch Überbrückungshilfe beantragen.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundefinanzsministerium haben sich darauf verständigt, wie das Programm fortgeführt werden soll. Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:

1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind Antragsteller, die entweder einen Umsatzverlust von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzverlust von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge (€ 9.000 bzw. € 15.000), wie schon erwähnt.

3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet 90% der Fixkosten bei 70% und mehr Umsatzverlust (bisher 80% der Fixkosten), 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und 40% der Fixkosten bei einem Umsatzverlust von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzverlust).

4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen möglich sein und nicht nur Rückforderungen.

Auch das neue Programm läuft in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Die Antragstellung erfolgt wieder über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen kennt. Dank der Vorprüfung können Anträge zügig beschieden und Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Noch nicht aufgegriffen wurde das Problem der verbundenen Unternehmen, hier bleibt der Verband aktiv, heißt es in München.




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