Die neue Arbeitsschutz-Verordnung

Die Regierung in Berlin hat eine neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung erlassen, die erhebliche Eingriffe in die betrieblichen Abläufe zur Folge hat. Darin ist z.B. enthalten, dass Arbeitgeber Mitarbeitern die Möglichkeit zwingend anzubieten hat, im Homeoffice zu arbeiten, aber Arbeitnehmer dürfen nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice gezwungen werden. Die Verordnung läuft zunächst bis 15. 03.21. Sie enthält verschärfte Restriktionen. Hier sind betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen auf ein Minimum zu reduzierten. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden. Für Mitarbeiter im Betrieb haben Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen, wenn Anforderungen an Räume (10 qm pro Person, Abtrennungen) oder Abstand nicht eingehalten werden können.
Alle zuvor erlassenen Arbeitsschutzregelungen sind weiter zu führen.
Die Corona-ArbSchV im Wortlaut:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnun...




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