Tierwohl: Umbau schleppend

Der Umbau der auf Ertrag gerichteten landwirtschaftlichen Tierhaltung kommt langsam voran. Der Bundesrat schlägt dazu die Einführung einer Tierwohl-Abgabe auf Fleisch, Milch und andere tierische Produkte vor. Eine entsprechende Entschließung hat er der Landwirtschaftsministerin zugeleitet.

Die Abgabe soll die Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards ausgleichen, die mit besseren Haltungsbedingungen zu erreichen sind. Die sogenannte Borchert-Studie schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7% auf 19 % für Fleisch- und Milchprodukte sowie Eier als „Alternative“ zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vor. Das sei „unionsrechtlich machbar“ und eine Zweckbindung der Verwendung des Mehraufkommens sei „nicht von vorneherein ausgeschlossen“. Es bestehe „grundsätzlich ein gesetzgeberischer Spielraum für die Verteilung des Mehraufkommens“, heißt es dazu.

Auch dem zweiten Steuermodell, die Finanzierung über eine Verbrauchssteuer, stehen keine „zwingenden Gründe“ entgegen, lassen Gutachter wissen. Das EU-Recht stelle den Mitgliedsstaaten die Einführung zusätzlicher Verbrauchssteuern frei. Zudem stelle das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber frei, neue Steuern zu „erfinden“.

Aus dem Landwirtschaftsministerium ist dazu zu hören: die Ministerin gehe davon aus, dass der Borchert-Prozess nicht mehr rechtzeitig vor der Bundestagswahl im Herbst abgeschlossen sein wird. „Es ist ein Prozess, wir brauchen Mehrheiten dafür“, sagte Klöckner. Sie biete dafür nun allen Gespräche an, so Klöckner weiter.

Außerdem ist es mit mehr Tierwohl in der Haltung nicht getan. Es müssen ganz neue Strukturen für die Schlachtung aufgebaut werden. Die alten sind fahrlässig aufgegeben worden, als die Politik die Massentierhaltung auf den Weg bringen ließ.
Quelle: NFh Nr. 03/21




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