Die Berliner Beschlüsse für das Gastgewerbe

Das in Berlin im Verlauf der Coronakrise etablierte Regierungsinstrument „Bund-Länder-Konferenz“ - von Spöttern als das neue Zentralkomitee bezeichnet – hat am heutigen Freitag (07.01.22) weitreichende Änderungen für den Betrieb gastwirtschaftlicher Unternehmen auf den Weg gebracht. Inwieweit sie flächendeckend umgesetzt werden und ab wann, ist allerdings weder absehbar noch beschlossen.

Hier das Wichtigste, worauf sich Gastronomen einstellen müssen:
1.Es wird eine G2+ Regelung eigeführt, d.h. Kundschaft darf im Restaurant und Lokal nur bewirtet werden, wenn neben einer vollständigen Impfung eine Boosterimpfung nachgewiesen wird oder ein aktueller Test, der eine von der Person ausgehende Infektionsgefahr ausschließt.

2. Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

3. Die Quarantäne von Kontaktpersonen und die Isolation von Infizierten wird künftig generell zehn Tage dauern. Sie kann aber nach sieben Tagen beendet werden, wenn eine negativer Test vorlegt – und zwar ein PCR-Test oder einen „zertifizierten Antigen-Schnelltest“. Die bisherige generelle Quarantänebefreiung für Geimpfte und Genesene entfällt. Sie wird es künftig nur noch geben, wenn eine Auffrischungsimpfung (Booster) vorliegt oder für Personen, deren zweite Impfung oder Covid-19-Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

Zwei Ministerpräsidenten sind kurz nach der Zusammenkunft ausgeschert, beziehungsweise haben zu Protokoll gegeben, diese Beschlüsse von ihnen nicht vollumfänglich mitgetragen werden. Es sind dies Markus Söder von Bayern und Sachsen-Anhalts Landesschef Reiner Haselhoff. Söder begründet das damit, dass die Beschränkungen in Bayern schon jetzt streng genug seien (Bars und Diskotheken sind schon länger geschlossen). Haselhoff meint, was in seinem Land usus sei, reiche erst einmal.

Das Gute an der Sache ist, dass die Hotellerie in den Beschlüssen nicht vorkommt. Sie braucht sich – so steht zu hoffen – vorläufig nicht auf neue Einschränkungen einstellen.

PS: Die Bemerkung darf erlaubt sein. Ob das alles irgendetwas bewirkt, außer die Gastronomie und die Freiheit des Gewerbes und die der Menschen weiter zu beschränken, ist mehr als zweifelhaft. Die Beschlüsse sind gefasst worden, um den rasch steigenden Infektionszahlen zu begegnen, die durch die Omikron-Variante des Covid-19 verursacht wird. Die verbreitet sich rasch, auch unter Geimpften, ist aber nicht so gefährlich wie das andere, was im Umlauf ist. Da sie die Impfung nicht aufhält, ist sie auch von nichts anderen aufhaltbar, bestimmt nicht von einer Maske.

Eine 2G+-Pflicht wird zu einem weiteren Gaststättensterben führen. Wer sich im Vorübergehen ein Bier oder ein Glas Wein mit einer Mahlzeit gönnen möchte, wird nicht vorher umherlaufen und eine Teststelle suchen. Er wird darauf einfach verzichten. Ob Teile der Gastronomie nach der so erzwungenen Schließung noch einmal auferstehen, darf gehofft werden, wahrscheinlich ist das nicht.




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