Beherbergungsverbote auf dem Prüfstand

Die beiden letzten noch nicht gekippten Beherbergungsverbote werden weiter angegriffen. Es sind dies die in Hamburg und in Sachsen-Anhalt. Das in Hamburg ist ja bekanntlich nicht gefallen, nicht so sehr veröffentlicht ist, dass es auf Antrag von a&o-Gründer und CEO Oliver Winter im Eilverfahren aufgehoben werden sollte. Diesem Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht in Hamburg in erster Instanz nicht stattgegeben.

Wie die von a&o beauftragte Agentur hierzu mitteilt, seien in der Begründung Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots eingeräumt worden und eine „Verletzung der Grundrechte der Antragstellerin“ für möglich gehalten. Das Gericht hält die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verbots im Eilverfahren für nicht gegeben und adressierte zugleich für das Hauptsacheverfahren einen umfangreichen Fragenkatalog an das Land.

a&o-Jurist Florian Schöfer: „Für das Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht es weitgehend genügen lassen, dass der Zweck die Mittel heiligt. Juristisch lässt sich so argumentieren. Wir hoffen aber, dass die offenkundigen Zweifel an dem Nutzen des Beherbergungsverbots das Oberverwaltungsgericht dazu bewegen werden, uns sofortigen Rechtsschutz zu gewähren.“

„Wir machen weiter, die Einlassungen des Gerichts bestärken uns hier“, bekräftigt Winter, „wir machen das für die Branche, aber auch im Sinne von bundeseinheitlichen Regeln, die dann auch von einer breiten Mehrheit Akzeptanz finden und getragen werden.“ Die Sinnhaftigkeit des Beherbergungsverbot hatte selbst Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher schon infrage gestellt. Oliver Winter: „Hotels sind nicht die Brennpunkte. Im Gegenteil: Mit umfangreichen Hygiene- und Sicherheitskonzepten haben wir in den letzten Monaten vorbildlich verantwortungsvoll gehandelt. Jetzt kämpfen wir weiter dafür, dass unsere Branche überlebt.“




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