Wie die Lust verleidet wird

Eine Verschärfung des „Infektionsschutzgesetz", wie sie gerade in Berlin auf den Weg gebracht wird, steht nicht entgegen, dass in einigen Gegenden Deutschlands „Lockerungsorgien“ gefeiert werden. Seit 19.04.21 können in einigen Gegenden Norddeutschlands Gastronomen, Hoteliers, Vermieter von Ferienwohnungen und Campingplatzbetreiber Kundschaft empfangen. Die Möglichkeit ist zunächst auf die Schlei-Region und Eckernförde (nördlich von Kiel) beschränkt.

Die Urlaubsregionen an der Lübecker Bucht, Büsum an der Westküste sowie Nordfriesland sollen Ende April/Anfang Mai drankommen, falls Betreiber von Restaurants, Cafés und Hotels mitmachen. Die sind in ihrem Handlungsspielraum beschränkt und ersticken in Auflagen, der Kundschaft wird die Bleibe verleidet.

Wer in den genannten Gegenden Urlaub machen will, hat ein negatives Testergebnis vorzuweisen, das maximal 48 Stunden alt ist vor Anreise. Während des Aufenthalts sind weitere Tests verpflichtend, erstmals spätestens am dritten Tag, danach jeweils spätestens nach vier weiteren Tagen. Der Vermieter muss die Testergebnisse dokumentieren und für vier Wochen archivieren. Das Gesundheitsamt kontrolliert stichprobenartig. Bei Nichteinhaltung wird der Betrieb ausgeschlossen, wahrscheinlich bestraft.

Wer da mitmacht, muss schon ziemlich konditioniert sein. Von einem ersten Hotel ist bekannt, dass es es sich ausklinkt. Das ArtHotel mare in 23683 Scharbeutz teilt auf seiner Webseite mit, warum: „Wir sind überzeugt, dass eine ständige anlasslose Testung (vor der Anreise, bei der Anreise und im Anschluss alle 72 Stunden) zwangsläufig zu steigenden Inzidenzzahlen, und damit in der Folge zu weiteren Anschlussmaßnahmen führen wird, insofern die Anzahl der positiv getesteten nicht in ein relatives Verhältnis zu der Anzahl der getesteten Personen gesetzt wird.“

„Die uns im Rahmen der zu treffenden Vorbereitungen mitgeteilten Anforderungen und Auflagen sind weder zielführend noch akzeptabel, in manchen Punkten absurd und in Teilen aus unserer Sicht rechtswidrig, da Sie in mehreren Punkten der DSGVO widersprechen.“




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.