Verpackungswirtschaft: Tiefgreifende Veränderungen

Es ist zwar nur ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung, aber er stützt sich auf Intentionen des Europäischen Parlaments und auch des Rates. Sollte er Gesetzeskraft erhalten, wird er weiter tiefgreifend in die Verpackungswirtschaft eingreifen. Von einigen Medien wird dann auch schon so getan, als sei das beschlossen. Nun, vorauseilender Gehorsam ist ja mittlerweile usus.

So berichtete die Bildzeitung, dass einzeln verpackte Kaffeemilch (oder Pulver) in Hotels und Restaurants verboten werden. Gleiches gelte für Marmelade, Butter oder Nutella in kleinen Kunststoffverpackungen. Außerdem sollen, Plastik-Minifläschchen für Shampoo, Duschgel oder Body Lotion in Hotelzimmern, mit wenig Inhalt, eliminiert werden. Gleiches gelte für einzeln verpackten Ketchup, Senf oder Mayonnaise.

Nun so weit ist es natürlich noch nicht, sich darauf einzustellen, kann kein Fehler sein. Coca-Cola testet z.B. Verpackungen aus natürlichen Rohstoffen, ebenso wie die Carlsberg Brauerei (nicht zu verwechseln mit der Karlsberg Brauerei).

Europas Brauereien unterstützen die Minimierung der Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt und werden nun mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine endgültige Verordnung zu gewährleisten, die verhältnismäßig, zielgerichtet, nicht diskriminierend und kohärent ist, heißt es auch von Seiten der „Europe’s brewers“. Das ist allerdings nur die Einleitung, es werden auch tiefgreifende Befüchtungen artikuliert.

In einer Veröffentlichung heißt es: Wir werden nun mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten, um eine endgültige Verordnung zu schaffen, die:
• Verhältnismäßigkeit: Übermäßig präskriptive Regeln oder Governance sollten nicht den Abbau gut funktionierender bestehender Sammelsysteme provozieren, seien es gut etablierte Wiederverwendungssysteme, die von den Brauereien in vielen Ländern eingerichtet wurden oder effiziente Recycling-Sammelsysteme, die in anderen eingerichtet wurden.
• Gut zielgerichtet: Unter Hinweis auf die im EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft festgelegten Ziele, „alle Verpackungen auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen“, kann die Festlegung von Wiederverwendungszielen auf EU-Ebene der Tatsache Rechnung tragen, dass verschiedene Länder an unterschiedlichen Ausgangspunkten stehen im Hinblick auf das Gleichgewicht zwischen Wiederverwendung und Recycling.
• Nicht diskriminierend: Der Brausektor sollte nicht diskriminiert werden und es wäre weder rechtlich noch ökologisch gerechtfertigt, eine von der EU vorgeschriebene Ausnahme von Wiederverwendungszielen oder verpflichtenden DRS für andere alkoholische Getränke von vornherein zu gewähren.
• Kohärenz: Auch wenn Unsicherheiten bestehen bleiben, da eine Reihe wichtiger Entscheidungen durch abgeleitete Rechtsvorschriften definiert werden, ist es wichtig, dass bei Fragen wie der Methodik zur Fortschrittsmessung berücksichtigt wird, dass z.B. ein 50-l-Bierfass nicht als vergleichbare Einheit zu einer Flasche oder Dose behandelt werden kann.

Während die Erfüllung der Ziele und Verpflichtungen, die in endgültigen Rechtsvorschriften festgelegt werden, eine Herausforderung sind, ist das Engagement des Brausektors für eine nachhaltige Zukunft des Biers real. Wir erkennen die Verantwortung an, die wir innerhalb eines gut funktionierenden EU-Binnenmarktes im Rahmen einer ehrgeizigen eu-weiten Agenda für ökologische Nachhaltigkeit zu erfüllen haben, einschließlich für Verpackungen und Verpackungsabfälle.




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