Food & Beverage: Wie Verschwendung verhindern?

Seit drei Jahren dürfen in Frankreich Supermärkte Lebensmittel nicht mehr wegwerfen. Die Bilanz: Die Tafeln erhalten deutlich mehr.

Frankreich ist das erste Land weltweit, das die Lebensmittelverschwendung offiziell unter Strafe gestellt hat. Pro Vergehen droht eine Geldstrafe von € 3750,-.

Soweit sind wir noch lange nicht. Hierzulande wird herumgeeiert, ob vom LEH in Abfallcontainern „entsorgte“ Lebensmittel von Bedürftigen straffrei entnommen werden dürfen. Das ist offiziell verboten und strafbewehrt.

Effektiver wäre es, am Anfang des Lebensmittelsystems anzusetzen und nicht am Ende, sagt Bernhard Burdick von der Verbraucherzentrale NRW anlässlich der „Grünen Woche“ in Berlin. Das „Retten“ noch verzehrbarer Lebensmittel aus Abfallbehältern zum Eigenbedarf, das sogenannte Containern, soll in der Regel nicht mehr bestraft werden. Diese Initiative der Bundesminister für Landwirtschaft und für Justiz macht Schlagzeilen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW kann das aber nur ein erster Schritt sein: „Insgesamt brauchen wir ein ressourcensparendes Lebensmittelsystem, also weniger Überproduktion und Überangebot“, unterstreicht Bernhard Burdick, Lebensmittelexperte und Leiter der Gruppe Markt und Konsum bei der Verbraucherzentrale NRW.

Wie groß ist der Anteil der Supermärkte an weggeworfenen Lebensmitteln? Auf den ersten Blick sind die Abfallmengen des Handels mit 800.000 Tonnen pro Jahr relativ gering, denn der größere Teil der Lebensmittelabfälle entsteht mit gut 6 Mio.Tonnen in privaten Haushalten. Aber es ist zu berücksichtigen, dass der Handel aussortierte und übrig gebliebene Lebensmitteln an die Tafeln abgibt. Das sind bundesweit weitere ca. 200.000 Tonnen pro Jahr. Wegen hoher Qualitätsanforderungen des Handels – wenn die Möhre nicht ganz gerade oder der Apfel einen Fleck hat - wird in der Landwirtschaft viel Obst und Gemüse aussortiert. Wenn Lebensmittel an Hersteller zurückgegeben werden oder bei der Anlieferung gar nicht erst angenommen werden, tauchen diese nicht in der Statistik des Handels auf.

Wenn man ins Detail schaut, bezieht sich die Straffreiheit nur auf die Entnahme der entsorgten Lebensmittel aus den Mülltonnen oder Containern. Also was bisher als Diebstahl galt, soll nun straffrei gestellt werden. Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kann jedoch weiterhin bestraft werden, wenn man sich Zugang zu abgeschlossenen Geländen, Toren und Tonnen verschafft und beispielsweise Schlösser aufbricht. Die Gerichte haben es bei Anzeigen wegen Diebstahls jetzt schon überwiegend bei Geldstrafen oder Sozialstunden belassen. Die Initiative könnte sogar kontraproduktiv wirken, denn der Handel lehnt die Legalisierung des Containerns ab und hat angekündigt, seine Container und Grundstücke noch besser zu sichern oder gar Presscontainer zu verwenden, um den Zugang zu entsorgten Lebensmitteln zu verhindern. Das muss nicht grundsätzlich als böser Wille angesehen werden, denn der Handel hat schon vernünftige Gründe zu verfahren.

Dem Verschwenden könnte man natürlich einen Riegel vorschieben und sich ein Beispiel an Frankreich nehmen. Da ist die Sache allerdings auch noch nicht in den sprichwörtlichen trockenen Tüchern, wie die Süddeutsche Zeitung in einem Beitrag veröffentlicht, weil das „Containern“ zwar strafbewehrt ist, aber nicht ordentlich kontrolliert wird. Im Nachbarland machen sich Privatpersonen stark dafür, indem sie unredliches Handeln dokumentieren und an die Aufsichtsbehörden, auch schon mal an die Justiz, weiterleiten.




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