Verbraucherschutz und Verhältnismäßigkeit

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte vorgelegt, die vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisiert wird. Die Richtlinie betrifft u. a. Verträge, die per Telefon, Internet oder Fax geschlossen werden, sogenannte Fernabsatzverträge. „Bei Hotelreservierungen oder Pizzabestellungen per Internet oder Telefon soll ein Vertrag erst dann zustande kommen, wenn dem Kunden vorher alle Informationen zum Vertragspartner, zu den Leistungen und Preisen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden“, sagt der Dehoga. „Das würde bedeuten, dass der Hotelier oder Gastronom jede Bestellung, und sei sie noch so gering, zunächst einmal dem Gast auf Papier, USB-Stick oder auf einer CD-Rom mit den entsprechenden Angaben schriftlich bestätigen müßte. Das ist in einer Branche, wo kurzfristig abgeschlossene Verträge üblich sind, schlichtweg nicht umsetzbar“. Darüber hinaus warnt der Verband vor der
sogenannten Buttonlösung im Internet. Danach will Brüssel, daß auf jeder Internetseite, auf der ein entgeltlicher Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden kann, ein Button eingeblendet wird, mit dem noch einmal bestätigt werden muß, daß Preis und Vertragslaufzeit auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wurden. Die Regelungen sollen Verbraucher vor Fallen mit angeblich kostenfreien Angeboten schützen. Das hält der Dehoga für nicht praxistauglich.




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