Gute Nachrichten
für kleine und mittelständische Unternehmer: Seit 01.07.08 sind neue „Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freie Berufe“ in Kraft getreten und bringen Neuerungen, die für gastgewerbliche Unternehmer überwiegend vorteilhaft sind, teilt die Interhoga mit.
Zielgruppe der Beratungsförderung des Bundes sind nunmehr Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen. Es können auch Unternehmen gefördert werden, die schon seit Jahrzehnten am Markt agieren. Die bisherige Beschränkung auf die „Nachgründungsphase“ bis zum Unternehmensalter von drei Jahren entfällt.
Künftig fällt zwar die Förderung von Existenzgründungsberatungen weg, jedoch können Veranstaltungen für Existenzgründer nach wie vor im Rahmen der Schulungsrichtlinien gefördert werden. Hier wird die Palette der Seminare sogar noch erweitert und mit der Einführung von Workshops zur individuellen Businessplanerstellung ein weiteres praxisorientiertes Modul angeboten.
Eine weitere positive Neuerung ist der Wegfall der bisherigen, branchenindividuellen Umsatzgrenzen. Gerade hier waren die gastgewerblichen
Unternehmen mit einer Umsatzgrenze von maximal € 1,28 Mill. pro Jahr besonders benachteiligt. Viele mittelständische Unternehmen der gastgewerblichen Branche konnten die Beratungsförderung aufgrund dieses Ausschlußkriteriums nicht in Anspruch nehmen.
Besonders hervorzuheben sind die Fördermöglichkeit für Qualitätsmanagementberatungen und die Beratungen zur Beseitigung ratingrelevanter Schwachstellen.
Bei Beratungen zu gesellschafts- und wirtschaftspolitisch besonders relevanten Themen wie Umwelt- und Arbeitsschutz, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf können diese sogar in unbegrenzter Anzahl gefördert werden, sofern es
sich um inhaltlich getrennte Beratungen handelt – lediglich begrenzt auf eine Förderhöhe von € 1 500 je Antrag.
Ab sofort wird es auch eine differenziertere prozentuale Förderung geben.
Während es in den alten Bundesländern einschließlich Berlin bei dem bisherigen 50prozentigen Zuschuß bleibt, können in allen anderen Bundesländern 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne
Mehrwertsteuer) bezuschußt werden (maximal € 1 500 je Beratung).
Alle detaillierten Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie Links zur
Antragstellung finden Unternehmer auf der Internetseite www.interhoga.de/foerderung.
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