Elektronische Jahresabschlüsse erst ab 2014

Jahresabschlüsse sind nun erst ab 2014 verpflichtend elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen überarbeiteten Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG für Zwecke der Durchführung einer erneuten Verbandsanhörung veröffentlicht. Die Verschiebung kommt Unternehmen entgegen: Denn laut einer aktuellen BDO Studie, durchgeführt von TNS Emnid, hat bislang nur rund ein Viertel aller Befragten mit den Umstellungsmaßnahmen begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt fühlen sich nur 3 Prozent aller Unternehmen ausreichend über die Anforderungen informiert, während 67 Prozent noch erheblichen Informationsbedarf haben, heißt es.
Die vehemente Kritik von Unternehmen, Verbänden sowie der steuerberatenden Berufe an den vielen „Mußfeldern“ und dem hohen Gliederungsumfang der Taxonomie wurde in Teilen durch das BMF berücksichtigt. Der neue Entwurf des BMF-Schreibens enthält, zumindest was die Nutzungsmöglichkeit von Auffangpositionen anbelangt, eine klarstellende Regelung: "Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchhaltung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlungder Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen." Auf diese Weise soll ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Buchungsverhalten vermieden werden.




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