Kulturförderabgabe darf erhoben werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem heute (21.07.11) veröffentlichten Urteil dieKulturförderabgabe der Stadt Köln als rechtmäßig bezeichnet (Az 24 K 6736/10). Die Klage eines Kölner Hoteliers wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, daß die Stadt Köln weder landesrechtlich noch verfassungsrechtlich gehindert sei, die Kulturförderabgabe zu erheben.Sie sei eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Es handele sich bei ihr auch nicht um eine Art Umsatzsteuer, die nur vom Bund erhoben werden könne. Die Stadt sei außerdem nicht verpflichtet, beruflich veranlaßte Übernachtungen generell von der Besteuerung auszunehmen.

Die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes vorgenommene Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben stehe ebenfalls der Kulturförderabgabe nicht entgegen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht Köln die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zugelassen.

Der Rat der Stadt Köln hatte die Kulturförderabgabe am 23.03.10 beschlossen. Seit dem 01.10.10 wird sie bei Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen erhoben. Der Abgabensatz beträgt 5% des Übernachtungspreises. Die Abgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizits beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen praktisch als Gegenleistung in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus, sagt die Stadt.

Wie das Presseamt der Stadt Köln in diesem Zusammenhang mittteilt, habe sich die Abgabe nicht negativ auf das Geschäft der Beherbergungsbetriebe ausgewirkt. Danach haben sich die Übernachtungszahlen in Köln in den vergangenen Monaten positiv entwickelt. Es stieg die Zahl der Übernachtungen in Köln von Januar bis Mai 2011 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,1 %. Im Monat Mai wurden in Köln 20,8 % mehr Gäste gezählt, die übernachteten und von der Statistik erfaßt wurden.




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