Hotelbewertungen ad absurdum geführt

Das Berliner Kammergericht hat einem Eilantrag der Hostelgruppe A&O gegen HolidayCheck nicht stattgegeben. Die Hostelgruppe wollte dem von Burda betriebenen Hotelbewertungsportal untersagen lassen, falsche Behauptungen aufzustellen.

Worum geht es? A&O fand bei holidaycheck.de eine Bewertung, in der ein Gast sich über Bettwanzen, Dreck, schlechte Matratzen und anderes beklagte. Der Vorfall konnte rasch zugeordnet werden. Tatsächlich hatte eine Reisegruppe sich kurz zuvor über Bettwanzen beschwert. Vier Zimmer wurden zur besten Urlaubszeit sofort gesperrt und konnten ein Wochenende lang nicht vermietet werden. Der am darauffolgenden Montag herbeigerufene Kammerjäger hat allerdings in keinem der Zimmer einen Bettwanzenbefall festgestellt. Die Reisegruppe wurde entsprechend informiert, die unter Androhung schlechter Presse erhobene Schadensersatzforderung abgelehnt.

A&O informierte HolidayCheck umgehend darüber, daß es sich bei der Bewertung um falsche Tatsachen handele und verlangte Unterlassung. HolidayCheck war nur bereit, die Bewertung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht „vorläufig zu Überprüfungszwecken“ zu sperren. Das genügte A&O nicht, so daß man eine einstweilige Verfügung vor dem Berliner Landgericht beantragte, wie der online Dienst des Hotelmagazins Top Hotel berichtet. Wie es heißt, sei das Bewertungsportal nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Behauptung zu überprüfen.

Der abgelehnte Antrag präjudiziert allerdings nicht die Hauptverhandlung vor dem Kammergericht.




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.