Die Existenznot der klenen Kneipen geht um
Ein Rettungsprogramm für kleine Kneipen, die ihre Existenz bedroht sehen, weil Raucher sie nicht mehr aufsuchen können, ist noch nicht in Sicht. Der Dehoga NRW hat sich mit dem Thema befaßt, weil das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz in § 3 VIII eine sogenannte „Innovationsklausel“ hat, die das Rauchen in gastronomischen Betrieben erlaubt, wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet werden kann. Voraussetzung für die praktische Umsetzung wäre eine Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums, auf deren Grundlage technische Anlagen zertifiziert werden. Die gibt es aber nicht. Neben der Kosten- und Finanzierungsfrage von technischen Anlagen besteht natürlich das Risiko, daß sich Brüssel doch noch der Problematik widmet und dann wieder alles „für die Katz“ wäre.
Kommentare
Kommentar hinzufügen