Bundeskartellamt hat HRS abgemahnt

Das Bundeskartellamt hat die HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Köln (HRS) u.a. wegen Verstoßes gegen §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt. Ursache hierfür ist: HRS vereinbart mit ihren Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel, die ihr für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren. in neuen AGB soll die Meistbegünstigungsklausel verschärft werden und dann auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat die Firma mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht einhielten, von ihrem Service ausgeschlossen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „… Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.“

Die Abmahnung des Bundeskartellamtes stellt noch keine abschließende Entscheidung dar. HRS hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

HRS ist überzeugt, die Bedenken des Amtes ausräumen zu können. Tobias Ragge, Geschäftsführer von HRS, erklärte dazu: „Natürlich nehmen wir die Bedenken der Behörde ernst. Wir haben aber gute Argumente, die verdeutlichen, dass der Wettbewerb nicht beschränkt wird. Von der Bestpreis-Garantie profitieren letztlich die Verbraucher. Das entspricht unserem Service-Verständnis und unserer konsequenten Kundenorientierung.“ HRS wird vor diesem Hintergrund den bereits etablierten Dialog mit dem Bundeskartellamt fortsetzen.

HRS sagt: Die Bestpreis-Klausel überlässt den Hotelpartnern die Wahl, zu welchen Preisen ihre Zimmer angeboten werden sollen. Die Hotelpartner müssen den HRS-Kunden lediglich den gleichgünstigen Zimmerpreise anbieten, wie auch den anderen Anbietern im Markt. Die Bestpreis-Klausel ist bereits seit dem Jahr 2006 Bestandteil der AGB bei HRS. Sie ist handelsüblicher Marktstandard im Internet-Vertrieb, der von allen Marktteilnehmern praktiziert wird. „Die Bestpreis-Garantie dient allen Hotelbuchungskunden und somit am meisten den Verbrauchern”, sagt Tobias Ragge, der Sohn des Firmengründers Robert.

Die Meistbegünstigungsklausel ist der Tat der Knackpunkt der ganzen Chose. Damit verliert der Hotelier seine Preishoheit. Kommt abends eine Gruppe an, die sein Haus auslastet, ist ihm bei der Preisgestaltung die Hand gebunden. Ein unerträglicher Zustand.




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.