Keine „Bettensteuer“ in München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt eine entsprechende Satzung der Stadtverwaltung für rechtswidrig. Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern e.V.: „..Darüber hinaus bestätigt das Gericht die Tatsache, daß die Erhebung einer Bettensteuer die vom Bund beschlossene Mehrwertsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen konterkariert, was verfassungswidrig ist.“
Einen anderen Aspekt bringt bringt Conrad Mayer, Kreisvorsitzender des Verbands in München, zur Sprache: „Jetzt ist der Weg frei für die Weiterentwicklung des angedachten Tourismusfonds, der von Stadt und Tourismuswirtschaft partnerschaftlich auf freiwilliger Basis getragen werden soll. Nun kann es in unserer Weltstadt mit Herz auch weiterhin heißen München liebt Dich… ohne 2,50 Euro pro Nacht extra“.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Jedoch kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.




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