Leistungsschutzrecht für Verlage

Der Koalitionsausschuß der regierenden Parteien in Berlin hat sich darüber verständigt. Gewerbliche Anbieter im Internet (z.B. Suchmaschinen oder Agenturen) haben für die Verbreitung von gedruckten Artikeln, z.B. aus der Zeitung ein Entgelt an den Verlag zu zahlen. Beobachten und regeln soll das eine Verwertungsgesellschaft. Für Private bleibt die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet kostenfrei.




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