Alkohol-Schnelltester in Frankreich Pflicht

Reisende, die mit dem Wagen in Frankreich unterwegs sind, müssen ab dem 01.07.12 einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen sie zertifiziert sein und frnzösicher Norm entsprechen. Laut ADAC Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.

Bei einer Kontrolle in Frankreich muß ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden. Der ADAC rät deshalb allen Frankreichreisenden, die Tester direkt nach der Einreise nach Frankreich zu kaufen. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. Reisende müssen ab November 2012 mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen können.

Der ADAC hat verschiedene Modelle getestet und festgestellt, daß sie ungenau sind.

Unabhängig vom Ergebnis des ADAC-Versuchs rät dieser, Reisende zur Vermeidung von Problemen mit der französischen Polizei in jedem Fall ein Test-Röhrchen mitzuführen.
Quelle: ADAC
Fundstelle: Business Travel Newsletter

Kommentar: Wenn das so weiter geht, wird man den kontrollierenden Polizisten zukünftig ein mit Käse belegtes Baguette aushändigen müssen.




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