Die „Restaurantampel“ ist erst einmal vom Tisch
Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Wirtschaftsministerkonferenz und der Verbraucherschutzministerkonferenz hat bei einem Treffen in Hamburg laut vorliegendem Protokoll beschlossen, „daß nur eine fakultative Veröffentlichung mitgetragen werden kann. Ein obligatorisches System wird abgelehnt.“ „Dies ist ein Sieg der Vernunft“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes im Dehoga, der ebenso vehement dagegen argumentiert hatte.
Auf Bestreben einzelner Verbraucherschutzminister hatte die Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2011 beschlossen, eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung der Hygienzustände in Restaurants einführen zu wollen. Die einzige Gegenstimme kam damals aus Bayern.
Eine „Restaurantampel" gibt es jetzt nur in Berlin. Bremen hatte sich auch dafür ausgesprochen, wollte aber keinen Alleingang (siehe auch NFh Nr.08/11, S.1).
Kommentare
Kommentar hinzufügen