Köln-Düsseldorfer wieder im Flußkreuzfahrtgeschäft

Nach zwölf Jahren Abstinenz und einem nach vier Jahren beendeten Rechtsstreit will die Köln-Düsseldorfer Rheinschiffahrt AG (KD) wieder ins Kreuzfahrtgeschäft. Die KD, einst Pionier und Marktführer auf europäischen Flüssen, war 2000 gezwungen, ihren Flußkreuzfahrtbereich inklusive aller Kabinenschiffe zu verkaufen. Fortan konzentrierte sich die Reederei auf Tagesausflüge.

Der Rechtsstreit befaßte sich mit einer Klausel im Kaufvertrag zwischen Viking und der KD, die die Bedingungen zur beiderseitigen Nutzung des KD-Logos im Zusammenhang mit Flußkreuzfahrten festlegte. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt zugunsten der KD entschieden, wie NRW-Tourismus in einem online verbreiteten Newsletter sagt.

KD Vorstand Norbert Schmitz über die neugewonnene Perspektive: "Dieses Urteil ist ein großartiger Erfolg für uns und wird die Zukunft des Unternehmens nachhaltig positiv beeinflussen. Als ,Mutter‘ der Flußkreuzfahrten verfügen wir noch immer über professionelles Know-how und werden unsere internationale Bekanntheit zu nutzen wissen."




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