Obergericht kippt Bettensteuer

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, daß die Satzungen der Städte Trier und Bingen am Rhein, welche die Erhebung sogenannter Bettensteuern vorsehen, im vollen Umfang unwirksam sind.

Das Gericht bemängelte, daß in den Satzungen nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden werde. Das Gericht entschied, daß Kommunen nur auf privat veranlaßte Übernachtungen Steuern erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich seien. Die Satzungen sind in vollem Umfang unwirksam.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband begrüßt die Entscheidung noch aus einem anderen Grund. Bettensteuern seien eingeführt worden, weil Kommunen die Steuerermäßigung auf Logisumsätze zum Anlaß nahmen, sich auf diese Weise an der Wertschöpfung zu beteiligen. Das sei verfassungswidrig.




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