Insolvenzgeldumlage steigt massiv

Die Abgabenlast, die eigentlich in dieser Legislaturperiode signifikant sinken sollte, wird erneut massiv erhöht. Die Insolvenzgeldumlage steigt 2013 von 0,04% auf 0,15%. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde im Bundestag verabschiedet.

Neu ist, daß die grundsätzliche Festschreibung der Insolvenzgeldumlage nun im Gesetz erfolgt. § 360 SGB III schafft eine Art „Finanzkorridor“, innerhalb dessen der Umlagesatz konstant bleibt. Der Korridor ist so bemessen, das bei normalen konjunkturellen Schwankungen der Finanzbedarf ohne Anpassung des Umlagesatzes abgedeckt wird. Je nach wirtschaftlicher Lage kann es aber trotzdem zu Fehlbeständen oder Überschüssen kommen. Diese sollen zuerst zum Aufbau einer Rücklage verwendet werden (§ 366 Abs. 2 SGB III).
Diese Regelungen wurden kurzfristig durch einen Änderungsantrag in das „2. Gesetz zur Änderung des 7. Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII)“ aufgenommen, das sich ansonsten mit Regelungen im Bereich der Unfallversicherung befaßt.

Der Bundestag hat das Gesetz Ende Oktober 2012 verabschiedet. Der Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich am 23.11.12 zustimmen, wie vorab in NFh Nr.12/12 zu lesen war.




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