Wie die Substanz der Unternehmen verzehrt wird

Die gewerbesteuerliche Schuldzinsenhinzurechnung führt zu erheblichen Verwerfungen. Nach einem Gutachten der Kanzlei Peters, Schönberger und Partner GbR, das die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) in Auftrag gab, sind Verlierer Unternehmen, die Verluste machen und wo durch die dennoch zu zahlende Gewerbesteuer die Substanz verzehrt wird.
Zu befürchten sei, daß noch weit mehr Unternehmen negativ von den Hinzurechnungen betroffen sein werden als bisher, weil wirtschaftlicher Abschwung bevorstehe.
Hintergrund: Mit der Unternehmensteuerreform 2008 erfolgt eine Hinzurechnung in Höhe von 25 % des „Finanzierungsanteils“, der wiederum 100 % der gesamten Zinsaufwendungen, 65 % der Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie 20 % der Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter umfaßt. Das trifft zu, wenn die Bemessungsgrundlage den Freibetrag von # 100 000 überschreitet. Was bei mittelständischen Betrieben der Hotellerie und des Einzelhandels der Fall ist, die Mieten oder Pachten zahlen. Eine Ausweichmöglichkeit gibt es wegen in der Regel mittelfristiger Bindung nicht.




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