Wettbewerbshüter untersagen Werbeaussage

Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg fordert das Portal Preisvergleich.de auf, die aktuelle Werbung mit dem Slogan „Was willst Du denn im Reisebüro? Bei Preisvergleich gibt es alle Anbieter im Vergleich!“ sowie derartige Aussagen künftig zu unterlassen. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter liegt unlautere Werbung gemäß § 4 Abs. 7 UWG vor im Hinblick auf Herabsetzung der Reisebüros und irreführende Aussagen in Bezug auf die Behauptung, „es werden die Preise aller Veranstalter verglichen".

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hatte den Fall an die Wettbewerbszentrale zur Prüfung weitergeleitet, die jetzt der Unister-Beteiligung Preisvergleich.de per Abmahnschreiben die Weiterverwendung dieses Slogans untersagte.




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