Tarifeinigung im bayerischen Gastgewerbe

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) haben sich am 08.04.13 in München nach langen, schwierigen Verhandlungen auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie geeinigt.

Das Entgelt erhöht sich rückwirkend zum 01. 04.13 um 4%, zugleich wurde eine Einmalzahlung in Höhe von € 45,- vereinbart, die im April 2013 auszuzahlen ist. Bei den Auszubildenden einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Erhöhung um € 40,-für den Zeitraum vom 01.04.13 bis 31. 03.14 sowie eine erneute Erhöhung um € 40,- für den Zeitraum vom 01. 04.14 bis 28.02.15. Im Gegenzug entfällt zum 01.02.14 die Unterscheidung zwischen „unter“ und „über 18 Jahre“.

Der neue Tarifvertrag bedeutet bei einer Laufzeit von 17 Monaten eine effektive Mehrbelastung von 2,8%.




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