Kurzarbeitergeld bei Hochwasser

Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, können bei Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld beantragen. Zuständig ist die Arbeitsagentur. Hochwasser, und die Folgeschäden sind laut Gesetz ein unabwendbares Ereignis, das zu Arbeitsausfällen führen kann. Es gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Auch mittelbar betroffene Betriebe erhalten Kurzarbeitergeld, und Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, sind begünstigt. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.

Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe über die bundesweite kostenfreie Servicenummer an einen Ansprechpartner ihrer Arbeitsagentur wenden. Die Rufnummer lautet: 0800 455 55 20.

Wie außerdem bekannt wurde gibt es Geld vom Bund für Hochwasserbetroffene. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) stellt für die Beratung der vom Hochwasser betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen bis zu € 1 Mill. zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel fließen im Rahmen des bereits bestehenden Programms „Runder Tisch“. Mithilfe der angebotenen Beratungsleistungen unterstützt die KfW Bankengruppe gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern Mittelständler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Mit den zusätzlichen Bundesmitteln können etwa 600 vom Hochwasser oder mittelbar betroffene kleine und mittlere Unternehmen finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen erhalten.




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